ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) veröffentlicht die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities). Diese sollen die einheitliche Anwendung der IFRS fördern. Zusammen mit europäischen nationalen Enforcern wurden Themen der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert, die börsennotierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 besonders berücksichtigen sollen.

Die europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2024 sind:

  • Liquiditätsüberlegungen: ESMA weist auf die Bedeutung der Angaben zum Liquiditätsrisiko hin, insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Angaben in IAS 7 und den bestehenden Angabepflichten in IFRS 17 zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Zudem weist ESMA auf die neuen Angabepflichten des IAS 1 sowie den Angaben des IAS 10 zu Covenants hin. Als mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung sieht ESMA den (fehlenden) Bruttoausweis von Zahlungsmittelzuflüssen und Zahlungsmittelabflüssen, die Behandlung von nicht zahlungswirksamen Transaktionen sowie die Einstufung von Kontokorrentkrediten als Zahlungsmittel- bzw. Zahlungsmitteläquivalente.
  • Bilanzierungsmethoden, Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen: ESMA verweist darauf, dass Angaben unternehmensspezifisch und konsistent sein sollen. Dies betrifft unter anderem die Notwendigkeit der Angaben von Schätzungen mit signifikanten Auswirkungen auf Beträge im Abschluss. In Bezug auf IFRS 15 verweist ESMA insbesondere auf die Angabe eines „Auftragsbestands“ gemäß IFRS 15.120 sowie Angaben des Ermessens bei der Einschätzung, das Unternehmen als Prinzipal oder Agent agiert.

Die Prüfungsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehen sich auf:

  • die Überlegungen zur Wesentlichkeit gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS);
  • den Umfang und die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung; und
  • die Angaben gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung.

Einen weiteren Prüfungsschwerpunkt stellt die ESEF-Berichterstattung dar.

Zudem weist ESMA darauf hin, dass ein besonderer Fokus unter anderem auch auf die Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Angaben alternativer Leistungskennziffern gelegt wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.