Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) berät die EU-Kommission, ob die Änderungen des IASB an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) die Übernahmekriterien in die EU erfüllen und diese dem europäischen Gemeinwohl dienlich sind.
Die Änderungen des IASB betreffen Klarstellungen zu einigen Aspekten zur Beurteilung der vertraglichen Zahlungsstrommerkmalen von finanziellen Vermögenswerten sowie zur Bilanzierung der Erfüllung von finanziellen Verbindlichkeiten durch elektronische Zahlungssysteme.
EFRAG kommt in der vorläufigen Gesamtbewertung zu dem Entschluss, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen und empfiehlt daher deren Übernahme.
EFRAG bittet um Übermittlung von Kommentaren zum Entwurf der Übernahmeempfehlung bis zum 13. September 2024.
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