Neuer IASB Standard mit reduzierten Angabepflichten für Tochterunternehmen

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht den neuen Standard IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“. Dieser ermöglicht Tochterunternehmen reduzierte Angaben offenzulegen, wenn die IFRS im Abschluss angewendet werden.

Wenn ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss entsprechend der IFRS aufstellt, sind seine Tochterunternehmen verpflichtet, die Berichterstattung an das Mutterunternehmen unter Anwendung der IFRS vorzunehmen. Für ihre Einzelabschlüsse dürfen Tochterunternehmen jedoch die IFRS, den IFRS für KMU oder nationale Rechnungslegungsstandards anwenden.

Wendet ein Tochterunternehmen für ihre Abschlüsse den IFRS für KMU oder nationale Rechnungslegungsstandards an, führen die abweichenden Anforderungen im Vergleich zu den IFRS dazu, dass Informationen unterschiedlich zu erfassen sind, je einmal für den eigenen Abschluss und zur Berichterstattung an das Mutterunternehmen. Wendet ein Tochterunternehmen die IFRS für ihre eigenen Abschlüsse an, stehen die gemachten Angaben oftmals nicht im Verhältnis zu den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten.

Durch IFRS 19 soll diesen Problemen entgegengewirkt werden, indem:

  • die Tochtergesellschaften ermöglicht wird, nur eine Buchführung zu führen, um damit den Bedürfnissen der Muttergesellschaft als auch denen der Adressaten gerecht zu werden, und
  • die Offenlegungsanforderungen verringert werden, indem reduzierte Offenlegungen erlaubt sind, die besser auf die Bedürfnisse der Abschlussadressaten abgestimmt sind.

IFRS 19 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die ab dem 1. Jänner 2027 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025