IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht den Entwurf ED/2023/5 „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)“. Der Entwurf schlägt Änderungen vor, die die Vorschriften zur Klassifizierung in IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“ sowie die zugrunde liegenden Prinzipien verdeutlichen sollen.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die nachfolgenden Aspekte:

  • die Auswirkungen von einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten;
  • die „fixed for fixed“-Bedingung zur Klassifizierung eines Derivats, welches in Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten erfüllt wird bzw. werden kann;
  • die Anforderungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die die Verpflichtung eines Unternehmens zum Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente vorsehen;
  • die Anforderungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten mit bedingten Erfüllungsvereinbarungen;
  • die Auswirkungen durch Ermessen und Rolle der Eigentümer auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten; und
  • die Umstände, nach denen eine Umgliederung eines Finanzinstruments bzw. eines Bestandteils davon nach erstmaligem Ansatz als Eigen- oder Fremdkapital erfolgt.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird nach der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Änderungen entschieden. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Stellungnahmen können bis zum 29. März 2024 übermittelt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025