Am 21. November 2023 wurden zwei delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 mit zwei Anhängen, nimmt Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 („Climate Delegated Act“) vor und legt damit zusätzliche technische Bewertungskriterien für zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten für die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ vor.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 („Environmental Delegated Act“) umfasst sieben Anhänge. Die ersten vier beinhalten neue technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten der vier umweltbezogenen Ziele „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung“ und „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme“. Die verbleibenden drei Anhänge beinhalten Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 („Disclosure Delegated Act“) zur Berichterstattung gem. EU-Taxonomie-Verordnung.
Die beiden delegierten Verordnungen treten am 11. Dezember 2023 in Kraft und sind ab dem 1. Jänner 2024 anzuwenden.