FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für kommende Enforcement-Saison

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement für die Geschäftsjahre, die zum 31.12.2023 oder später enden.

Für jene Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, werden die folgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • Klimabezogene Angaben:
    • Konsistenz zwischen IFRS-Konzernabschlüssen und nichtfinanzieller Berichterstattung
    • Darstellung des Abschlusses (IAS 1)
    • Wertminderung (IAS 36)
    • Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37)
    • Nutzungsdauern von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (IAS 16 und IAS 38)
    • Power Purchase Agreements (IFRS 9 und IFRS 16)
  • Makroökonomische Gegebenheiten
    • Refinanzierungsrisiko und andere finanzielle Risiken (IFRS 9 und IFRS 17)
    • Bemessung des beizulegenden Zeitwertes und Angaben (IFRS 13 und IAS 40)
  • Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlberichtigungen (IAS 8)

Im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung im Lagebericht soll insbesondere auf Angaben gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung, Umweltbelange (klimabezogene Zeile, Maßnahmen und Zielerreichung) und der Alternative Performance Measures (APM) Rücksicht genommen werden.

Für jene Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach UGB aufstellen, liegen die Prüfungsschwerpunkte in der Beteiligungsbewertung und der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen, den Drohverlustrückstellungen/covenant trigger sowie den soeben dargelegten Ausführungen hinsichtlich des Lageberichts und der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Weitere Information dazu finden Sie hier.