Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2023 eine zweimonatige Konsultation gestartet, die die Verschiebung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der ESRS für Nicht-EU-Unternehmen thematisiert.
Im bisherigen Arbeitsprogramm der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sind erste Standardsetzungsaktivitäten bereits für 2024 vorgesehen. Die Frist für den Erlass sektorspezifischer ESRS sowie für den Erlass von ESRS für Unternehmen aus Drittstaaten soll auf den 30. Juni 2026 (statt 30. Juni 2024) verschoben werden.
Stellungnahmen können bis zum 19. Dezember 2023 übermittelt werden.
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