Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtline, die für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften heranzuziehen sind, publiziert.
In dem Entwurf wird vorgeschlagen die bisherigen Schwellenwerte, um etwa 25% anzuheben. Zudem soll Mitgliedstaaten ermöglicht werden, die Schwellenwerte für kleine Unternehmen weiter, bis zu maximal 7.500.000 € Bilanzsumme bzw. 15.000.000 € Umsatzerlöse, anzuheben.
Die Anwendung für die angepassten Schwellenwerte ist für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2024 beginnen, vorgesehen. Die Annahme des delegierten Rechtsakts durch die Kommission ist im 4. Quartal 2023 vorgesehen und im Anschluss daran von den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Bei einer planmäßigen Umsetzung des Vorschlags würden sich daraus auch Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben.
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