Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 40: Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)

AFRAC veröffentlicht den Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 40: Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB). Die Stellungnahme legt Kriterien für die Beurteilung, ob ein hybrides Finanzinstrument beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren ist sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest.

Hybride Finanzinstrumente im Sinne der vorliegenden Stellungnahme kombinieren Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital. Beispiele für hybride Finanzinstrumente sind Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder Perpetual Bonds. Die Stellungnahme findet keine Anwendung auf Gesellschaftereinlagen, welche aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dem Eigenkapital zuzuordnen sind, und widmet sich nicht dem Sonderfall der erfolgswirksamen Vereinnahmung von hybriden Finanzinstrumenten.

Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen als pdf-Datei bis zum 04. September 2023 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Den Download des Entwurfs der AFRAC-Stellungnahme 40 finden Sie hier.