Übernahme von IFRS 17 zur Anwendung in der EU

Mit der Veröffentlichung der Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates am 23.11.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union wurde IFRS 17 „Versicherungsverträge“ zur Anwendung in der EU übernommen.

IFRS 17 tritt zum 1.1.2023 und damit zum selben Zeitpunkt in Kraft wie vom International Accounting Standards Board (IASB) vorgesehen. Durch die Verordnung wird die optionale Befreiung von der Anwendung der jährlichen Kohortenvorschrift vorgesehen, die sich auf den Zeitpunkt der Erfassung des Gewinns aus der vertraglichen Dienstleistungsmarge bezieht. Wenn ein Unternehmen die Ausnahmeregelung anwendet, muss dies offengelegt werden, da in diesem Fall nicht die durch das IASB veröffentlichten IFRS angewandt werden.

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Bevorstehende Termine
Sep.
10
Mi.
2025
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep. 10 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep. 10 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 19.03.2025