IASB schlägt Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1 um ein Jahr vor

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2020/3 „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)“ veröffentlicht. Mit der darin vorgeschlagenen Änderung würde der Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf Berichtsperioden verschoben werden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen vom Jänner 2020 wäre weiterhin gestattet.

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