AFRAC veröffentlicht eine Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 27: Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Berücksichtigung der Änderungen des UGB aufgrund des Anti-Gold-Plating-Gesetzes 2019 (Änderung der Rz 52, 64, 70 und 81, Streichen der Rz 68 und 85 inklusive der zugehörigen Erläuterungen, Anpassung der Erläuterungen zu Rz 1 und 39, Änderung der Erläuterungen zu Rz 52 und 70);
- Berücksichtigung der Override-Verordnung (Neuaufnahme der Rz 51a, 69a und 86a sowie der zugehörigen Erläuterungen, Anpassung der Rz 98); und
- Klarstellungen bei ausgelagerten bzw. rückgedeckten Verpflichtungen (Änderung der Rz 50 sowie der zugehörigen Erläuterungen).
Den Download der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 27 finden Sie hier.