IASB-Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

IASB veröffentlicht den Entwurf ED/2021/6 „Lageberichterstattung“. Mit diesem Dokument soll das IFRS-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung aus dem Jahr 2010 aktualisiert werden.

Der Entwurf besteht aus drei Teilen:

  • Teil A – Allgemeine Vorschriften: Dieser Teil enthält Vorschriften zur Abgrenzung der Lageberichterstattung, zur Identifizierung des zugehörigen Abschlusses, zur Autorisierung des Lageberichts und zur Aufnahme einer Einhaltungserklärung sowie die Beschreibung der Zielsetzung der Lageberichterstattung.
  • Teil B – Inhaltsbereiche: Dieser Teil beinhaltet sechs vorgeschlagene Inhaltsbereiche für die Lageberichterstattung. Die Lageberichterstattung muss Informationen bereitstellen, die die vorgeschlagenen Angabeziele für diese Inhaltsbereiche erfüllen. Außerdem hat sich die Lageberichterstattung auf die wichtigsten Sachverhalte zu konzentrieren.
  • Teil C – Auswahl und Darstellung der Informationen: Dieser Teil beschreibt Leitlinien zur Auswahl der Informationen, die in den Lagebericht aufzunehmen sind und zur Darstellung.

Kommentare zum IASB-Entwurf können bis zum 23. November 2021 abgegeben werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024