EFRAG-Stellungnahmeentwurf und Feldtests zum IASB-Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschriften

EFRAG veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des IASB ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“. Der Entwurf enthält Leitlinien für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS. Die Leitlinien enthalten einerseits Vorschläge, in Zukunft übergreifende Angabeziele zu verwenden, die den allgemeinen Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben. Andererseits wird die Verwendung von spezifischen Angabezielen, die den detaillierten Informationsbedarf der Abschlussadressaten abbilden, vorgeschlagen. Im Anschluss werden die neuen Leitlinien anhand zweier konkreter Beispiele praktisch umgesetzt.  Es wird gezeigt, welche Änderungen sich auf IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ ergeben würden.

EFRAG unterstützt im Entwurf ihrer Stellungnahme das Ziel, die Relevanz von Angaben zu verbessern und eine strengere Methodik für das IASB zu entwickeln, um objektivierte Angabevorschriften zu definieren. EFRAG stimmt insbesondere dem Vorschlag zu, zu Beginn des Standardsetzungsprozesses enger mit den Adressaten der Abschlüsse und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten. EFRAG stellt allerdings fest, dass der vorgeschlagene Ansatz eine radikale Änderung gegenüber den bestehenden Leitlinien darstellt, da bisherige Mindestanforderungen zu einer Ausnahme gemacht werden. Auch die Prüfung solcher Angaben und die Durchsetzung der Vorschriften für Abschlussprüfer und Regulierungsbehörden würde erschwert werden und letztendlich nicht zu den beabsichtigten Änderungen und Verbesserungen der Informationsrelevanz führen. Darüber hinaus ermutigt EFRAG das IASB, die Wechselwirkungen zwischen dem vorgeschlagenen Ansatz zur Entwicklung der Angabepflichten und anderen Aspekten weiter zu prüfen.

Kommentare zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf können bis zum 15. Oktober 2021 abgegeben werden.

Außerdem führt EFRAG Feldtests zum IASB-Entwurf durch, um die Anwendung der vorgeschlagenen neuen Vorschriften in IFRS 13 und IAS 19 zu testen. Die Feldtests sollen dabei helfen, mögliche Bedenken bei der Umsetzung und Anwendung zu identifizieren, festzustellen, ob ein Bedarf an zusätzlichen Leitlinien besteht und die Kosten und den Aufwand abzuschätzen, die für die regelmäßige Umsetzung und Anwendung der Vorschläge erforderlich sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

Bevorstehende Termine
Sep
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Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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