Das IDW veröffentlicht eine Stellungnahme an das BMJV zur geplanten Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. In der Stellungnahme ortet das IDW einen erheblichen Diskussionsbedarf ua zu folgenden Aspekten:
• Dem IDW zufolge werden multinationale Unternehmen, bei denen das oberste Mutterunternehmen außerhalb der EU sitzt, ihren verbundenen Unternehmen innerhalb der EU nicht immer die notwendigen länderbezogenen Informationen zu Ertragsteuern aus Drittstaaten zur Verfügung stellen. Dies gilt vor allem dann, wenn diese Unternehmen aggressive Steuerplanung betreiben. In diesen Fällen sei es den betroffenen Unternehmen nicht möglich, die geplanten Verpflichtungen zu erfüllen. Deshalb würden im Ergebnis dann multinationale Unternehmen mit oberstem Mutterunternehmen in der EU stärker belastet werden, als solche mit einem obersten Mutterunternehmen außerhalb der EU.
• Das IDW empfiehlt eine flächendeckende Offenlegung zumindest durch die G20-Staaten und die bedeutenden Flächenstaaten der OECD, weil sich sonst die obersten Mutterunternehmen außerhalb der EU ansiedeln würden, um sich der Offenlegungspflicht zu entziehen.
• Länderbezogene Informationen zu Ertragsteuern wären nach Ansicht des IDW nur dann aussagekräftig, wenn die je Land tatsächlich zu entrichtenden Steuern einer Bezugsgröße gegenüber gestellt würden, die den Unternehmenserfolg widerspiegelt.
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