Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Änderung der Bilanzrichtlinie angenommen, die multinationalen Unternehmenskonzernen aus EU- und Nicht-EU-Mitgliedsstaaten die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen auferlegt.
In der EU tätige Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio EUR pro Jahr sollen demnach verpflichtet werden, die bereits bezahlten und die noch zu leistenden Ertragsteuern aufgeschlüsselt nach den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten darzulegen. Weiters müssten die Unternehmen den außerhalb der EU gezahlten Gesamtsteuerbetrag in aggregierter Form ausweisen. Offenzulegen wären auch zusätzliche Informationen wie die Art der Geschäftstätigkeiten, der Umsatz, die Anzahl der Beschäftigten und der Gewinn vor Steuern. Diese Informationsangaben sollen fünf Jahre lang verfügbar bleiben.
Übergeordnetes Ziel dieser geplanten Gesetzesänderung ist die Erhöhung der öffentlichen Transparenz bei den Steuerangelegenheiten multinationaler Konzerne. Zudem soll die erhöhte Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit die Unternehmenskonzerne vermehrt in die Verantwortung nehmen, mit Steuern zum Wohlstand beizutragen.
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