EFRAG übermittelt Stellungnahme zu den Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 an die Europäische Kommission

EFRAG übermittelt einen Brief an die Europäische Kommission, in dem sie zum unbegrenzten Aufschub des Inkrafttretens der im Jahr 2014 veröffentlichten Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IAS 28 „Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ in Bezug auf die Bilanzierung von Transaktionen zwischen einem Investor und seinen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bei gleichzeitig möglicher freiwilliger frühzeitiger Anwendung dieser Änderungen Stellung nimmt. Der Aufschub der Änderungen resultiert unter anderem daraus, dass Inkonsistenzen zwischen den vorgeschlagenen Änderungen und IAS 28 identifiziert wurden. In ihrem Brief weist EFRAG auf Aspekte hin, die vor einer Übernahme des Aufschubs bedacht werden sollten. EFRAG kritisiert die Möglichkeit der freiwilligen frühzeitigen Anwendung der in 2014 veröffentlichten Änderungen und betont, dass dadurch die ursprünglich beabsichtigte Reduktion der uneinheitlichen Bilanzierungspraxis nicht erreicht wird, sondern im Gegenteil eine erhöhte Uneinheitlichkeit droht. EFRAG weist außerdem darauf hin, dass Unternehmen – unabhängig davon, ob die Änderungen in der EU übernommen werden, oder nicht – angeben können, die vom IASB herausgegebenen IFRS beachtet zu haben.
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Bevorstehende Termine
Sep
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Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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