EFRAG veröffentlicht Entwurf eines Comment Letters zur Anwendung von IFRS 9 mit IFRS 4
EFRAG veröffentlicht den Entwurf eines Comment Letters zum IASB ED/2015/11 „Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts“. Die Vorschläge im IASB ED zielen darauf ab, die Bedenken im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem neuen Standard zu den Versicherungsverträgen zu behandeln. Das IASB schlägt folgendes vor:
Ein Wahlrecht, das Unternehmen, die Verträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 „Versicherungsverträge“ ausgeben, erlauben würde, manche der Aufwendungen und Erträge, die aus qualifizierenden Vermögenswerten entstehen, aus der Gewinn- und Verlustrechnung in das sonstige Gesamtergebnis umzuklassifizieren (sogenannter „Überschneidungs-Ansatz“).
Die zeitlich begrenzte Möglichkeit für Unternehmen, deren vorherrschende Aktivität in der Vergabe von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 besteht, die Anwendung von IFRS 9 zu verschieben (sogenanter. „Aufschub-Ansatz“).
EFRAG begrüßt diese Vorschläge des IASB. EFRAG ist der Ansicht, dass der Aufschub-Ansatz alle Bedenken im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen behandelt. Dem vorgeschlagenen Zeitpunkt für das Auslaufen des Aufschub-Ansatzes stimmt EFRAG zu.
Rückmeldungen werden bis zum 20. Jänner 2016 erbeten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
EFRAG veröffentlicht Entwurf eines Comment Letters zur Anwendung von IFRS 9 mit IFRS 4
EFRAG veröffentlicht den Entwurf eines Comment Letters zum IASB ED/2015/11 „Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts“. Die Vorschläge im IASB ED zielen darauf ab, die Bedenken im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem neuen Standard zu den Versicherungsverträgen zu behandeln. Das IASB schlägt folgendes vor:
EFRAG begrüßt diese Vorschläge des IASB. EFRAG ist der Ansicht, dass der Aufschub-Ansatz alle Bedenken im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen behandelt. Dem vorgeschlagenen Zeitpunkt für das Auslaufen des Aufschub-Ansatzes stimmt EFRAG zu.
Rückmeldungen werden bis zum 20. Jänner 2016 erbeten.
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