Neuer EFRAG-Endorsement Status Report

EFRAG aktualisiert mehrmals den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt. Darin ist jeweils berücksichtigt, dass die EU mehrere Änderungen an IFRS übernommen hat:

  • Die Änderungen an IAS 27 „Einzelabschlüsse“ in Bezug auf die Anwendung der Equity-Methode in Einzelabschlüssen. Ziel dieser Änderungen ist die Anwendung der Equity-Methode, wie in IAS 28 „Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ beschrieben, für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen zuzulassen.
  • Die Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ im Rahmen der Anhanginitiative. Ziel dieser Änderungen ist die Effektivität von Anhangangaben zu verbessern und die Unternehmen zu ermutigen, bei der Entscheidung, welche Informationen im Anhang dargestellt werden, professionelles Ermessen auszuüben.
  • Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (2012–2014 Cycle). Ziel der jährlichen Verbesserungen ist es, nicht dringende aber notwendige Themen zu behandeln, die vom IASB im Rahmen des Projektzyklus im Zusammenhang mit Inkonsistenzen in den IFRS oder Klarstellungen der Formulierungen diskutiert wurden. Im Rahmen der jährlichen Verbesserungen wurden die folgenden Standards geändert: IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, IAS 34 „Zwischenberichterstattung“ und IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“.
  • Die Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ hinsichtlich der Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethode. In IAS 16 wird klargestellt, dass erlösbasierte Methoden zur Berechnung der Abschreibung eines Vermögenswertes nicht angemessen sind. In IAS 38 wird die widerlegbare Annahme ergänzt, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden für immaterielle Vermögenswerte nicht angemessen sind.

Alle Änderungen sind spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnen, anzuwenden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024