AFRAC veröffentlicht Comment Letter zur Firmenwertabschreibung

AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum von einer von EFRAG und den nationalen Standardsettern aus Japan (ASBJ) und Italien (OIC) gegründeten Forschungsgruppe veröffentlichten Discussion Paper „Should Goodwill still not be Amortised? – Accounting and Disclosure for Goodwill“. Ziel des DP ist es, zur Debatte zur Bilanzierung und zu den Angaben zu Firmenwerten beizutragen. AFRAC begrüßt die Bemühungen der Forschungsgruppe, die Vorzüge unterschiedlicher bilanzieller Behandlungen zu diskutieren. Nach Ansicht von AFRAC stellen Firmenwerte besondere immaterielle Vermögenswerte dar, was eine von anderen immateriellen Vermögenswerten abweichende Bilanzierung rechtfertigt. Die Bestimmung der Nutzungsdauer von Firmenwerten kann sich als sehr schwierig erweisen und die Nutzungsdauern in einzelnen Fällen sehr kurz oder sehr lange sein. Dennoch sollte die grundlegende bilanzielle Behandlung für die Mehrheit der Fälle angemessen und in besonderen Fällen sollten Ausnahmen möglich sein. AFRAC stimmt mit dem DP überein, dass Firmenwerte systematisch abgeschrieben werden sollten und stimmt den im DP vorgeschlagenen Kriterien für die Bestimmung der Abschreibungsdauer zu. Allerdings ist AFRAC der Ansicht, dass das IASB eine Bandbreite an Abschreibungsdauern – im Sinne eines „Korridors“ – vorgeben sollte und schlägt dafür eine Zeitspanne von fünf bis 20 Jahren vor. Dieser Korridor sollte als widerlegbare Vermutung dienen – Unternehmen die der Firmenwertabschreibung eine andere (kürzere oder längere) Nutzungsdauer zugrunde legen, sollen diese im Anhang begründen. Eine unbeschränkte Nutzungsdauer sollte jedoch nicht zulässig sein, wohingegen die sofortige Abschreibung eines Firmenwerts notwendig sein kann. Im Zusammenhang mit Wertminderungstests schlägt AFRAC vor, diese für Firmenwerte, deren Abschreibungsdauer innerhalb des Korridors liegt, nur bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren vorzuschreiben. Der Comment Letter enthält auch Anregungen für weitere Themen, die im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Firmenwerten überdacht werden könnten, wie beispielsweise die bilanzielle Behandlung von negativen Firmenwerten.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024