AFRAC veröffentlicht Comment Letter zu zwei weiteren EFRAG Bulletins

AFRAC veröffentlicht den Comment Letter zu den beiden EFRAG Bulletins „The asset/liability approach“ und „Accountability and the objective of financial reporting“. Nach Ansicht des AFRAC gehen beide Bulletins auf wichtige grundlegende Themen im Rahmen der Diskussion um das Rahmenkonzept ein und stellen eine gute Zusammenfassung der Hauptargumente dieser Diskussion dar. Hinsichtlich des bilanzorientierten Ansatzes ist AFRAC der Ansicht, dass dieser konzeptionell beibehalten werden sollte, aber der Definition von Vermögenswerten und Schulden sowie den Ansatzkriterien besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Um unerwünschte Bilanzierungsergebnisse aufgrund möglicher Schwächen dieses Ansatzes zu vermeiden, sollten Anpassungen vorgenommen werden. Hinsichtlich der Rechenschaft betont AFRAC, dass diese auf der gleichen Ebene wie die Entscheidungsnützlichkeit als Ziel der Finanzberichterstattung aufgenommen werden sollte. Als Alternative könnte die Definition der Entscheidungsnützlichkeit so ausgeweitet werden, dass sie Bewertung und Rechenschaft beinhaltet. AFRAC präferiert jedoch die Aufnahme der Rechenschaft als eigenes Ziel.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024