Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht eine Übernahmeempfehlung zu „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)“, „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)“ und „Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)“.
Die Änderungen zielen auf die Klarstellung der Prinzipien in IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ab. Hinsichtlich der Änderungen ist EFRAG zu dem Schuss gekommen, dass diese den Übernahmekriterien der Europäischen Union entsprechen.
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