CL zum EFRAG-DP „Accounting for Variable Consideration”

AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum Diskussionspapier der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) „Accounting for Variable Consideration“, das dem IASB Leitlinien für künftige Standardsetzungsaktivitäten zur Bilanzierung variabler Gegenleistungen bereitstellen soll.

Das Diskussionspapier fokussiert sich auf nachfolgenden die spezifischen Fragen:

  • Wann ist eine Schuld für eine variable Gegenleistung anzusetzen, wenn die variable Gegenleistung von den künftigen Handlungen des Käufers abhängt?
  • Sind und wenn ja, ab wann, spätere Änderungen in der Schätzung der variablen Gegenleistung in den Anschaffungskosten des erworbenen Vermögenswertes zu berücksichtigen?

In Anbetracht der vorgestellten Alternativen befürwortet AFRAC den Ansatz der Schuld und die Einbeziehung des entsprechenden Betrags in die Anschaffungskosten des entsprechenden Vermögenswerts, wenn der Erwerber die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. AFRAC schlägt vor, den Schwellenwert für den Fall, dass der Erwerber keine praktische Möglichkeit hat, künftige Handlungen zu vermeiden, auf ein Niveau festzulegen, bei dem das Vermeiden einer Handlung erhebliche nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen hätte.

In Bezug auf das zweite Thema spricht sich AFRAC dafür aus, die Schätzung der variablen Gegenleistung unter bestimmten Umständen zu aktualisieren, insbesondere wenn die Änderung der Schätzungen der variablen Gegenleistung erfolgt, bevor der Vermögenswert für seine beabsichtigte Nutzung bereit ist.

Den Download des Comment Letters finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024