Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht den Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)“, zu „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig – Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderungen an IAS 1)“ und zu „Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)“. Die Übernahmeempfehlung soll die Prinzipien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig in IAS 1 klarstellen.
In ihrer Übernahmeempfehlung ist EFRAG zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen den Übernahmekriterien der Europäischen Union entsprechen. Stellungnahmen zu dem Entwurf der Übernahmeempfehlungen können bis zum 1. März 2023 eingereicht werden.
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