EFRAG veröffentlicht den Entwurf einer Übernahmeempfehlung hinsichtlich „Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)“. Mit den Änderungen wird klargestellt, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-leaseback-Transaktionen, die als Verkauf gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ bilanziert werden, vornimmt. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.
Stellungnahme zum Entwurf der Übernahmeempfehlung können bis zum 9. Jänner 2023 abgegeben werden.
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