Vorläufige Einigung über Entwurf der CSRD

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben vorläufig eine Einigung über die im April 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erzielt. Ziel des Entwurfs der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und damit das Potenzial des europäischen Binnenmarktes besser zu nutzen und den Übergang zu einem vollständigen nachhaltigen und inklusiven Wirtschafts- und Finanzsystem zu erreichen, das im Einklang mit dem europäischen Green Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklungen steht.

Folgende Informationen wurden bereits vor der Veröffentlichung des vereinbarten Textes durch eine Pressemitteilung des Rates und des Parlaments herausgegeben:

  • Die Vorschriften der CSRD werden für große börsennotierte und nicht börsennotierte EU-Unternehmen, mit mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme, mehr als 40 Mio. EUR Nettoumsatz oder mehr als 250 Beschäftigten sowie für börsennotierte KMU gelten. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigstelle in der EU haben.
  • Die Ausweitung des Anwendungskreises der CSRD soll schrittweise erfolgen:
    • Ab 1. Jänner 2024: Unternehmen, die bereits von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) umfasst sind;
    • Ab 1. Jänner 2025: Unternehmen, die derzeit nicht unter die NFRD fallen; und
    • Ab 1. Jänner 2026: börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen.
  • Die Prüfung der Berichterstattung muss von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer oder Zertifizierer erfolgen. Die Berichterstattung von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, muss von einem europäischen oder einem in einem Drittland ansässigen Prüfer zertifiziert werden.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen der vorläufigen Vereinbarung der CSRD noch formell ihre Zustimmung erteilen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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