Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat IPSAS 44 “Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“ veröffentlicht. Dieser basiert auf IFRS 5 und gibt an, wie die Rechnungslegung für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie die Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen erfolgen soll. Der Standard enthält ergänzende Vorschriften für den öffentlichen Sektor, insbesondere die Angaben des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, die zu ihren Buchwerten bewertet werden, wenn der Buchwert wesentlich geringer ist als ihr beizulegender Zeitwert.
IPSAS 44 tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
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