Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) stimmt der Übernahme der Änderungen an IFRS 17 „Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 19 – Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)“ zu.
Der Zeitpunkt der endgültigen Übernahme der Verlautbarung wurde noch nicht festgelegt, allerdings soll eine Übernahme vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB, am 1. 1. 2023 erfolgen.
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