EFRAG veröffentlichte im Juli 2020 ein Diskussionspapier „Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive“. In dem Diskussionspapier werden unterschiedliche Ansätze aufgezeigt, um bestehende Rechnungslegungslücken in Bezug auf diese Vermögenswerte und Schulden zu adressieren. EFRAG veröffentlicht nun eine Analyse der eingegangenen Rückmeldungen und daraus abgeleitete Empfehlungen für das IASB.
EFRAG empfiehlt die zweite Option des Diskussionspapiers – Änderungen und Klarstellungen bestehender IFRS-Vorschriften – unter Anwendung eines zweistufigen Ansatzes. In einem ersten Schritt empfiehlt EFRAG, die Rechnungslegungsvorschriften für Inhaber von Kryptovermögenswerten durch eine Änderung von IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ zu adressieren, um die Bewertung von Kryptovermögenswerten oder anderen immateriellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich des Standards zu ermöglichen und Angabenvorschriften für Emittenten zu entwickeln. In einem zweiten Schritt hält es EFRAG für wichtig, sich auch eingehender mit der Rechnungslegung des Emittenten zu befassen und angemessene Vorschriften für Emittenten festzulegen, da sich aus der Unklarheit über die Art der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Emission von Kryptotransaktionen Herausforderungen ergeben können.
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