ISSB-Entwurf zu allgemeinen Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat den Entwurf ED/2022/S1 “Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ herausgegeben. Dieser baut auf den Prototypen der Technical Readiness Working Group (TRWG) auf.

Der Entwurf greift folgende Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf:

  • Zielsetzung: Ziel ist es, Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen bereitzustellen, die für die Adressaten der Finanzberichterstattung von Nutzen sind. Es sind Angaben zu den wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zu berichten, wobei sich die Wesentlichkeit danach beurteilt, welche Informationen die Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung benötigen, um den Unternehmenswert zu beurteilen.
  • Anwendungsbereich: Der Standard ist bei der Berichterstattung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den IFRS Sustainability Disclosure Standards anzuwenden. Eine Beschränkung auf Unternehmen, die die IFRS anwenden, besteht nicht.
  • Inhalte: Die Kerninhalte umfassen Angaben zur Unternehmensführung, zur Strategie, dem Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele, sofern ein anderer IFRS Disclosure Standard nicht etwas anderes vorsieht.
  • Wesentlichkeit: Es wären alle Informationen zu Aspekten der Nachhaltigkeit anzugeben, die für Investoren und andere Kapitalgeber wesentlich sind. Die Einstufung von Nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen als wesentlich erfolgt, wenn anzunehmen ist, dass eine fehlende oder falsche Darstellung oder eine Verschleierung, die zur Entscheidungsbeeinflussung geeignet wäre.
  • Häufigkeit und Angabeort: Die nachhaltigkeitsbezogenen Finanzangaben sind gleichzeitig mit dem zugehörigen Abschluss zu veröffentlichen. Die geforderten Angaben wären als Teil der allgemeinen Finanzberichterstattung offenzulegen.

Der Standard wäre prospektiv anzuwenden. In der ersten Berichtsperiode sind noch keine Vergleichsinformationen anzugeben. Stellungnahmen sind bis zum 29. Juli 2022 möglich.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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