Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 1 „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und an IAS 8 „Definition von Rechnungslegungsbezogenen Schätzungen“, des International Accounting Standards Board (IASB), zur Anwendung in Europa übernommen.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gem. der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 3. 3. 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und an IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern“ des IASB dienen der Klarstellung der Unterschiede zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Damit soll seine weitere kohärente Anwendung der Rechnungslegungsstandards sowie die Vergleichbarkeit von Abschlüssen gewährleistet werden.
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