Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt der Kommission zur Erweiterung der bereits gültigen delegierten Rechtsakte zu Art. 8, 10 und 11 zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel der Taxonomie-Verordnung herausgegeben. Dieser deckt unter bestimmten Voraussetzungen Tätigkeiten iZm Gas und Kernenergie ab.
Die formale Übernahme erfolgt, sobald eine Übersetzung aller EU-Amtssprachen zur Verfügung steht. Erfolgt kein Einspruch des EU-Parlament und EU-Ministerrats, ist die delegierte Verordnung für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. 1. 2023 beginnen.
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