IASB veröffentlicht finale eng umrissene Änderung an IFRS 17

Das IASB veröffentlicht „Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 –Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)“. Diese Verlautbarung enthält Änderungen, mit denen es Unternehmen ermöglicht werden soll, die Entscheidungsnützlichkeit der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ und IFRS 9 „Finanzinstrumente“ dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern.

Viele Versicherungsunternehmen werden ab 2023 erstmals IFRS 17 und IFRS 9 anwenden. Einige Versicherer haben den IASB bei der erstmaligen Anwendung über bilanzielle Inkongruenzen informiert. Die beiden Standards haben unterschiedliche Vorschriften für die Vergleichsinformationen, die bei der Erstanwendung dargestellt werden. Die vorgeschlagene eng umrissene Änderung von IFRS 17 würde es den Versicherungsunternehmen ermöglichen, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024