AE veröffentlicht einen CL zum IASB-Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschriften
Accountancy Europe (AE) veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB-Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“.
Der Entwurf enthält Leitlinien für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS. Die Leitlinien enthalten einerseits Vorschläge, in Zukunft übergreifende Angabeziele zu verwenden, die den allgemeinen Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben. Andererseits wird die Verwendung von spezifischen Angabezielen, die den detaillierten Informationsbedarf der Abschlussadressaten abbilden, vorgeschlagen. Im Anschluss werden die neuen Leitlinien anhand zweier konkreter Beispiele praktisch umgesetzt. Es wird gezeigt, welche Änderungen sich auf IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ ergeben würden.
Accountancy Europe begrüßt das Ziel des Entwurfs und unterstützt den Übergang von einem checklistenbasierten zu einem zielbasierten Ansatz für Angabepflichten. AE stimmt zu, dass es ein „Angabenproblem“ gibt, das verursacht wird durch:
Nicht genügend relevante Informationen;
Zu viele irrelevante Informationen; und
Ineffektive Kommunikation der bereitgestellten Informationen.
Außerdem ist Accountancy Europe skeptisch, dass die derzeit erarbeiteten Vorschläge aufgrund von verschiedenen Herausforderungen das angestrebte Ziel erreichen werden.
AE veröffentlicht einen CL zum IASB-Entwurf zur Überprüfung von Angabevorschriften
Accountancy Europe (AE) veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB-Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“.
Der Entwurf enthält Leitlinien für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS. Die Leitlinien enthalten einerseits Vorschläge, in Zukunft übergreifende Angabeziele zu verwenden, die den allgemeinen Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben. Andererseits wird die Verwendung von spezifischen Angabezielen, die den detaillierten Informationsbedarf der Abschlussadressaten abbilden, vorgeschlagen. Im Anschluss werden die neuen Leitlinien anhand zweier konkreter Beispiele praktisch umgesetzt. Es wird gezeigt, welche Änderungen sich auf IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ ergeben würden.
Accountancy Europe begrüßt das Ziel des Entwurfs und unterstützt den Übergang von einem checklistenbasierten zu einem zielbasierten Ansatz für Angabepflichten. AE stimmt zu, dass es ein „Angabenproblem“ gibt, das verursacht wird durch:
Außerdem ist Accountancy Europe skeptisch, dass die derzeit erarbeiteten Vorschläge aufgrund von verschiedenen Herausforderungen das angestrebte Ziel erreichen werden.
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