EFRAG spricht gegenüber der Europäischen Kommission eine positive Übernahmeempfehlung hinsichtlich „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)“ aus. Die Änderungen betreffen eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15 (b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird.
Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
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