EFRAG veröffentlicht die endgültige Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderung von IAS 12

EFRAG spricht gegenüber der Europäischen Kommission eine positive Übernahmeempfehlung hinsichtlich „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)“ aus. Die Änderungen betreffen eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15 (b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird.

Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024