EFRAG veröffentlicht eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2021/6 „Lageberichterstattung“. Mit diesem Dokument soll das IFRS-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung aus dem Jahr 2010 aktualisiert werden.
EFRAG begrüßt das Ziel, die in den Lageberichten enthaltenen Informationen durch den Entwurf zu verbessern. EFRAG schlägt dem IASB jedoch vor, vor der Finalisierung dieses Projekts, die Arbeiten, die der ISSB in Kürze beginnen wird, abzuwarten. Die Rolle des Lageberichts bei der Förderung der Verknüpfung der Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsinformationen könnte gestärkt werden, wenn das IASB und das ISSB das Projekt gemeinsam durchführen.
EFRAG unterstützt den vorgeschlagenen zielorientierten Ansatz mit den sechs Inhaltselementen und ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung spezifischer, regelbasierter Vorschriften für den Lagebericht in erster Linie in die Zuständigkeit des Gesetzgebers, der Wertpapieraufsichtsbehörden und/oder der nationalen Standardsetzer fällt. EFRAG ist allerdings auch der Meinung, dass der Entwurf zusätzliche Komplexität mit sich bringt, da drei verschiedene Arten von Angabezielen für die sechs Inhaltselemente vorschlagen werden.
EFRAG schlägt vor, dass die Leitlinien ausdrücklich auf das Thema Governance eingehen, die Diskussion von Chancen und Risiken gleichberechtigt behandeln und Angaben zu immateriellen Vermögenswerten ganzheitlich behandeln sollten.
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