REMINDER Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 40: Die Anwendung der Effektivzinsmethode in UGB-Abschlüssen

AFRAC veröffentlicht den Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 40: Die Anwendung der Effektivzinsmethode in UGB-Abschlüssen. Die Stellungnahme untersucht die Vereinbarkeit der sogenannten Effektivzinsmethode mit den Rechnungslegungsvorschriften des UGB.

Die Anwendung der Effektivzinsmethode zur Verteilung eines Disagios oder Agios und von Gebühren und anderen Erträgen und Aufwendungen, die Zinsen und ähnlichen Erträgen und Aufwendungen gleichzusetzen sind, betrifft sowohl finanzielle Vermögensgegenstände als auch finanzielle Verbindlichkeiten, die auf Schuldinstrumenten basieren, wenn diese Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eine mehrjährige Laufzeit aufweisen. Sachleistungsverpflichtungen sind von der vorliegenden Stellungnahme nicht umfasst.

Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen als pdf-Datei bis zum 23. Jänner 2022 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Den Download des Entwurfs der AFRAC-Stellungnahme 40 finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024