FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für kommende Enforcement-Saison

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement, die für Geschäftsjahre gelten, die zum 31.12.2021 oder später enden.

Für jene Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, werden die folgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

  • „Darstellung des Abschlusses“ (IAS 1, IAS 20, IFRS 7): Dabei sind insbesondere die langfristigen Auswirkungen von COVID-19, die Erholung von COVID-19, öffentliche Unterstützungsmaßnahmen sowie klimabezogene Risiken – Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten zu beachten;
  • IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“: Dabei sind insbesondere Anhaltspunkte auf eine Wertminderung im Zusammenhang mit COVID-19 sowie das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertaufholung, klimabezogene Risiken, die Cashflow-Prognosen und die Angemessenheit des Abzinsungssatzes zu berücksichtigen;
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“: Aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie klimabezogenen Risiken steht die Beurteilung von Werthaltigkeitsrisiken in finanziellen Vermögenswerten im Rahmen des expected credit loss model im Fokus. Dabei wird eine verstärkte Transparenz in Bezug auf Management-Overlays, signifikante Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsorientierten Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten nach IFRS 7 sowie den Auswirkungen der klimabezogenen Risiken auf die ECL-Ermittlung erwartet;
  • IAS 12 „Ertragsteuern“: Da die COVID-19-Pandemie bei vielen Unternehmen zu steuerlichen Verlusten führte, liegt der Fokus auf der korrekten Erfassung von Verlustvor- bzw. -rückträgen im Rahmen der Ermittlung tatsächlicher und latenter Steuern sowie auf der Darstellung der Steuerüberleitungsrechnung.
  • Lagebericht: Bei klimabezogenen Risiken ist darauf zu achten, dass die zukunftsgerichteten Schätzungen im Einklang mit der Unternehmensstrategie stehen. Die COVID-19-Pandemie beeinflusst eine Vielzahl von finanziellen Leistungsindikatoren. Bei der Berechnungsmethode von Alternative Performance Measures (APM) wird erwartete, dass die Auswirkungen auf die Leistungsindikatoren ausreichend beschrieben werden. Die APM sollen angemessen und eindeutig bezeichnet werden;
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung:
    • COVID-19: Es wird weiterhin eine transparente Berichterstattung der Auswirkungen von COVID-19 auf die einzelnen Belange sowie die Konsequenzen und getroffenen Maßnahmen erwartet. Dabei sollte insbesondere auf Sozial- und Mitarbeiterbelange, das Geschäftsmodell und den Einfluss auf die Erreichung von bislang festgelegten Nachhaltigkeitszielen eingegangen werden.
    • Klimabezogene Belange: Bei der Berichterstattung sind identifizierten Risiken sowie die Chancen und deren Auswirkungen zu beschreiben. Diese umfassen all jene Risiken, die durch den Klimawandel entstehen oder infolgedessen verstärkt werden. Eine transparente Offenlegung der Risiken auf das Unternehmen sowie der gegensteuernden Maßnahmen in Hinblick auf das Geschäftsmodell ist vorzunehmen.
    • Angaben gem Art 8 der Taxonomie-VO: Für die Veröffentlichung der nichtfinanziellen Berichterstattung in 2022 (GJ 2021) sind die neuen Offenlegungsvorschriften anzuwenden. Es sind Angaben zu den ersten beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ inklusive der Angabe  „taxonomiefähiger“ bzw. „nicht taxonomiefähiger“ Wirtschaftstätigkeiten vorzunehmen.

Für jene Unternehmen, die einen Jahresabschluss nach UGB aufstellen, sind durch die COVID-19-Pandemie und den Klimawandel beeinflusste Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen und in diesem Zusammenhang die Erfordernisse von außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen gem. § 204 Abs 2 UGB und von Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens gem. § 207 UGB zu berücksichtigen und entsprechende Erläuterungen im Anhang vorzunehmen. Liegen die Gründe für  in der Vergangenheit erfasste Wertminderungen nicht mehr vor, sind Wertaufholungen gem § 208 UGB vorzunehmen. Es ist darüber hinaus auf die korrekte Erfassung von Verlustvor- bzw. rückträgen im Rahmen der Ermittlung der tatsächlichen und latenten Steuern zu achten.

Die vollständige Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte der FMA finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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Plenumssitzung
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