Das IASB veröffentlicht einen zweiten Satz formaler Korrekturen für das Jahr 2021. Die Korrekturen betreffen die Verlautbarung „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)“, die im Februar 2021 herausgegeben wurde.
Die formalen Korrekturen haben keine Auswirkung auf die Bedeutung und Anwendung der Verlautbarungen und betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler.
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