EFRAG-Stellungnahme zum Standardvorschlag für preisregulierte Geschäftsvorfälle

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) zum Standardvorschlag für preisregulierte Geschäftsvorfälle veröffentlicht. Der Entwurf ED/2021/1 „Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden“ soll den bisherigen IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“ zukünftig ersetzen.

In der Stellungnahme:

  • spricht EFRAG Unterstützung dafür aus, dass das IASB ein Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und Schulden entwickeln möchte. EFRAG weist dabei jedoch darauf hin, dass der Anwendungsbereich für Sektoren neben dem Versorgungssektor, die unwissentlich in den vorgesehenen Anwendungsbereich fallen, Unklarheiten aufweisen könnte;
  • unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Definitionen;
  • stimmt EFRAG den vorgeschlagenen Komponenten der zulässigen Gesamtvergütung, bis auf der Behandlung von unfertigen Bauleistungen, zu;
  • unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Ansatzkriterien zur Erfassung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden;
  • widerspricht EFRAG die Anwendung eines angemessenen Mindestzinssatzes als Abzinsungssatz, wenn der festgelegte regulatorische Zinssatz ungenügend ist;
  • weist EFRAG darauf hin, dass das IASB sich stärker auf die Entscheidungsnützlichkeit der bereitgestellten Informationen fokussieren sollte; und
  • empfiehlt EFRAG den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf 24-36 Monate nach der Standardveröffentlichung zu legen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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