Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) veröffentlicht einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen.
Dieser enthält Entscheidungen zu:
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (drei Entscheidungen);
- IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ (zwei Entscheidungen);
- IFRS 9/IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“;
- IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“;
- IAS 1/IAS 34 „Zwischenberichterstattung“;
- IAS 1/IFRS 7; und
- IAS 7 “Kapitalflussrechnung”.
Die europäischen Entforcementstellen überwachen und überprüfen die Abschlüsse von Unternehmen und entscheiden, ob diese mit den IFRS und anderen anzuwendenden Berichtspflichten im Einklang stehen. Ziel der Veröffentlichung ist es, die angemessene Anwendung von IFRS zu fördern.
Den Download des vollständigen Satzes von Auszügen der Durchsetzungsentscheidungen finden Sie hier.