Neuer EFRAG-Endorsement Status Report

EFRAG aktualisiert den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt.

Die Europäische Union hat die Änderung „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16)“, die der IASB im März 2021 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Weiters veröffentlicht EFRAG den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf „Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12)“. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung können bis zum 30. September 2021 abgegeben werden.

EFRAG spricht gegenüber der Europäischen Kommission positive Übernahmeempfehlungen in Bezug auf „Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)“ und „Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8)“ aus.

Die Europäische Union hat die folgenden vier IASB-Verlautbarungen, die im Mai 2020 herausgegeben wurden, für die Anwendung in Europa übernommen:

  • Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16);
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020;
  • Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3); und
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37).

Weitere Informationen dazu finden Sie hier, hier, hier, hier und hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024