Die ESMA (European Securities and Markets Authority) veröffentlicht ihren jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten und jenen der Rechnungslegungsenforcer in der EU im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen im Jahr 2020. Die EU-Rechnungslegungsenforcer haben die Abschlüsse von 17% der IFRS-Emittenten geprüft, deren Aktien an einem regulierten Markt gehandelt werden. Die Überprüfungen führten zu 265 (38%) Durchsetzungsmaßnahmen, mit der Adressierung von wesentlichen Abweichungen von den IFRS.
Die Rechnungslegungsenforcer beurteilten auch nichtfinanzielle Informationen im Zusammenhang mit Aspekten zur Environmental Social Governance (ESG) von etwa 37% der Emittenten, die einen nichtfinanziellen Bericht erstellen müssen. Dies führte zu 39 (5%) Durchsetzungsmaßnahmen. Weiters wurden 14% der Lageberichte über ihre Einhaltung der ESMA-Richtlinien für alternative Erfolgskennzahlen geprüft. Aus diesen Prüfungen resultierten 93 (15%) korrigierende Maßnahmen.
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