Abschlussbericht der Europäischen Kommission zum Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

Die Europäische Kommission initiierte im März 2018 eine „Fitness-Check-Bewertung“ zur öffentlichen Berichterstattung von EU-Unternehmen. Die Ergebnisse des Fitness-Checks wurden nun veröffentlicht.

Die Ziele des EU-Rahmen für die öffentliche Berichterstattung von Unternehmen sind die Versorgung von Interessensgruppen mit finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die qualitativ und quantitativ ausreichend, relevant, vergleichbar, zuverlässig und zeitnah sind. Er soll auch einen Beitrag zu den EU-Zielen „wirksames Funktionieren des Binnenmarktes“, „integrierter Kapitalmarkt“, „finanzielle Stabilität“ und „nachhaltiges Wachstum“ liefern.

Der Abschlussbericht der „Fitness-Check-Bewertung“ kommt zu dem Schluss, dass der EU-Rahmen für die Unternehmensberichterstattung die Ziele in hohem Maße erreicht. Insbesondere die IAS-Verordnung wird als wirksamstes Instrument zur Gewährleistung qualitativ hochwertiger und vergleichbarer öffentlicher Finanzinformationen in der gesamten EU angesehen. Es wurde festgestellt, dass die IAS-Verordnung die Flexibilität zur Änderung der Standards des IASB begrenzt, sofern der Standard die fachlichen Übernahmekriterien nicht erfüllt oder dem öffentlichen Interesse der EU nicht dienlich ist. Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass die EU bislang in der Lage war, mit solchen Situationen umzugehen, indem die begrenzte Flexibilität innerhalb der Grenze der IAS-Verordnung genutzt wurde.

Der Fitness-Check fokussiert sich auch auf die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Im Bericht wird festgehalten, dass sie möglicherweise keine adäquate Antwort mehr auf neue Herausforderungen sei, insbesondere im Zusammenhang mit dem wachsenden Bedarf an Nachhaltigkeitsinformationen. Der Bericht weist darauf hin, dass mit diesem Aspekt des EU-Rahmens für die Unternehmensberichterstattung nicht sichergestellt ist, dass die Berichtspraktiken angemessen zur fundierten Entscheidungsfindung der Interessensgruppen beitragen.

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