Entwurf EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Diskussionspapier DP/2020/2 „Unternehmenszusammenschüsse unter gemeinsamer Kontrolle“ des International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht. Das IASB-Projekt ist der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen zwischen Unternehmen, die von demselben Unternehmen beherrscht werden, gewidmet.

Im Entwurf der Stellungnahme

  • unterstützt EFRAG den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Diskussionspapiers, weist aber drauf hin, dass das IASB „Konzernumstrukturierungen“ besser definieren sollte. Diese sollten nicht als Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle bezeichnet werden, sofern sie nicht der Beschreibung eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ entsprechen;
  • spricht EFRAG ihre Zustimmung aus, dass eine einzige Bewertungsmethode nicht für alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angemessen sei. EFRAG unterstützt auch die Konzepte der Erwerbsmethode und Buchwertmethode, schlägt aber vor den Entscheidungsbaum des IASB anzupassen, damit hervorgeht, wann die jeweiligen Methoden anzuwenden sind; und
  • unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Angabevorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, die nach der Erwerbsmethode oder der Buchwertmethode bilanziert werden.

Die Frist zur Kommentierung des EFRAG-Stellungnahmeentwurf läuft bis zum 30. Juli 2021.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
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2024
13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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