EFRAG-Stellungnahme und Entwurf einer Übernahmeempfehlung zur Verlängerung der praktischen Erleichterung im Zusammenhang mit Mietkonzessionen

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre Stellungnahme und den Entwurf einer Übernahmeempfehlung zum Entwurf ED/2021/2 des International Accounting Standards Board (IASB) ED/2021/2 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 16)“ publiziert. EFRAG unterstützt in ihrer finalen Version der Stellungnahme die Verlängerung der praktischen Erleichterung im Bezug auf Mietkonzessionen und erkennt die Ungewissheit, im Zusammenhang mit der Dauer und Schwere der Pandemie und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld, an. Die praktische Erleichterung ermöglicht den Leasingnehmern eine Befreiung, von der Beurteilung, ob eine auf die COVID-19-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt.

Der Entwurf einer Übernahmeempfehlung wurde kurze Zeit nach der Veröffentlichung der Änderung publiziert, um auf die bestehende Zeitknappheit zu reagieren. Unter der Voraussetzung, dass sich an den wesentlichen Punkten der Änderung nichts mehr ändert, ist EFRAG zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der Europäischen Union (EU) erfüllt. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 17. März 2021 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

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13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
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