Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat am 22. Februar 2021 das Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), eingebracht.
Durch einen europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmen soll den SchuldnerInnen eine Restrukturierung ermöglicht werden, um die unnötige Liquidation bestandsfähiger Unternehmen zu begrenzen. Jenen bestandsfähigen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, soll ein gerichtliches vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren zur Verfügung stehen. Redliche SchuldnerInnen sollen durch eine volle Entschuldung nach drei Jahren die Möglichkeit auf eine zweite Chance erhalten.
Die Übermittlung allfälliger Stellungnahmen an das BMJ ist bis zum 6. April 2021 möglich.
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