EFRAG aktualisiert den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt.
Die EU hat die IASB-Verlautbarung „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)“ für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
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