Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 des IASB

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Informationsübermittlung publiziert. Darin werden Adressaten um Rückmeldungen gebeten, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“ entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, deren Umsetzung schwer ist und die daher eine einheitliche Anwendung der Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Standards entstanden sind.

Der Prozess zur Überprüfung der Umsetzung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 wurde im September 2019 auf die Agenda des IASB genommen. Das IASB hat Informationen eingeholt, um den Umfang der Überprüfung zu bestimmen und die wesentlichen Fragen zu eruieren, die vor einer Beurteilung der Umsetzung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12, beantwortet werden müssen.

Stellungnahmen werden bis zum 10. Mai 2021 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024