EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Änderung an IFRS 16

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) ED/2020/4 „Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-lease-back-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ publiziert.

Die vorgeschlagene Änderung hat das Ziel klarzustellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschiften in IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-lease-back-Transaktion entsteht.

EFRAG spricht ihre Zustimmung für die Vorschläge im Entwurf aus, da diese Praxisleitlinien für einen Bereich darstellen, der zurzeit nicht von IFRS 16 behandelt wird. Die Vorschläge stützen sich auf bestehende Bewertungsgrundsätze. EFRAG ermutigt das IASB auch, den Sachverhalt im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung noch einmal in einem größeren Kontext zu überdenken.

Die Frist zur Kommentierung des Entwurfs der EFRAG-Stellungnahme läuft bis zum 21. Februar 2021.

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Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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